Bayerischer Wald Urlaubstrip in Bayern Urlaubstipps
Bayerischer Wald Urlaubstrip in Bayern – Übernachtung trotz Corona
Ein Trip nach Bayern kann sehr vielfältig sein, denn hier wird der Urlauber von Bergen, kristallklaren Seen, Biergärten, kulinarischen Genüssen und der traditionellen Tracht empfangen. Damit hält der Freistaat Bayer für jeden Geschmack das Passende bereit. Die Möglichkeiten sind beinahe unbegrenzt, ähnlich wie bei der Entscheidung, welche Kryptowährung man erwerben möchte. Möchte man zum Beispiel lieber China Coin kaufen, oder doch Bitcoin? Aber zurück zu unserem Trip nach Bayern, soll es lieber ein Wellnessurlaub in einem luxuriösen Spa-Hotel sein, oder sollte es ein Aktivurlaub mit Wandern oder Skifahren werden, oder ein aufregender Städtetrip ist das, was das Urlauberherz begehrt. Egal für welche Variante man sich entscheidet, für jeden Urlauber ist hier immer das Richtige dabei und das meiste auch ohne Einschränkungen.
Ein Trip nach Bayern – Urlaub trotz Einschränkung durch Corona
Auch in diesen etwas verwirrenden und schweren Zeiten steht einem Trip nach Bayern nichts im Wege, sofern man sich an einige Maßnahmen hält. Derzeit gilt in der bayerischen Gastronomie 2G. In vielen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist aber 2G plus gefordert, und wie in allen anderen Bundesländern gilt auch in Bayern die Maskenpflicht für FFP2-Masken.
Übernachtungen in Bayern trotz Corona
Aktuell gilt grundsätzlich in Bayer für die Übernachtung in Hotels, Ferienwohnungen und in allen anderen Übernachtungsbetrieben die 2G Regel, also haben nur Geimpfte und Genesene Zutritt. Grundsätzlich erlaubt ist der Zugang für alle Kinder unter 12 Jahren. Gleiches gilt auch für minderjährige Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuches getestet werden.
Urlaubstipps in Bayern – Gastronomie Regelungen
Ebenso gilt die 2G-Regel in Restaurants, Cafés und anderen Gastronomiebetrieben. Hier, genau wie bei den Übernachtungen, ist Kindern unter 12 Jahren ebenfalls der Zutritt erlaubt. Auch die Regelung für minderjährige Schüler, die regelmäßig beim Schulbesuch getestet werden, wird hier angewandt, auch sie haben freien Zutritt. Die FFP2-Masken sind grundsätzlich zu tragen und dürfen nur an den Tischen abgenommen werden.
Weitere Regelungen in Bayern, die man kennen muss
In der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie. Weiterhin geschlossen bleiben Discos, Clubs und Bars.
Freizeit- und Tourismusangebote in Bayern für Geimpfte und Genesene
Hier gilt es zu beachten, dass auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest benötigen, um einen Zutritt zu Sport-, Kultur- und Freizeitangeboten zu erhalten. Dazu gehören Sportveranstaltungen, der Besuch von Fitnesscentern, Bädern, Thermen, Saunen, Theatern, Konzerten, Kinos, Museen, die Führungen in geschlossenen Räumen, Schauhöhlen und Besucherbergwerke.
Die Testpflicht bei 2G plus entfällt jedoch bei einer Booster-Impfung. Auch Personen, die nach vollständiger Impfung eine Infektion überstanden haben, benötigen keinen zusätzlichen Test. Das heißt, dass sowohl Geboosterte als auch Menschen mit Impfdurchbruch keinen Test benötigen, um ein Fitnesscenter, ein Kino oder Ähnliches zu besuchen.
Begrenzung der Personenzahl
Neben den 2G plus Regelungen gilt es aber, darüber hinaus auch noch die vorgeschriebenen Personenbegrenzungen zu beachten, die sowohl Indoor als auch Outdoor gelten. Jeweils 25 % der Kapazität dürfen hier nicht überschritten werden. In geschlossenen Räumen gilt zudem noch die Maskenpflicht. Zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Bayerischer Wald Urlaubstipps – Hier gilt 2G in Bayern
Gültig ist die Regelung sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Veranstaltungen. Auch für Führungen unter freiem Himmel gilt die 2G Regel. Ebenso dürfen nur Geimpfte und Genesene Seilbahnen, Skilifte, Zoos, botanische Gärten, Freizeitparks und Ausflugsschiffe besuchen. Das Gleiche gilt auch für alle körpernahen Dienstleistungen wie Friseur- oder Kosmetikstudio Besuche.
Öffentlicher Verkehr – Urlaubstipps zum Bayern Urlaub
Während eines Trips nach Bayern spielen für viele Urlauber, die nicht mit dem eigenen Auto anreisen, natürlich auch die Regelungen im öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle. Bundesweit gilt sowohl in Bussen und Bahnen die 3G Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss aber einen negativen Corona-Schnelltest nachweisen. Der Test darf bei Antritt der Fahrt nicht älter als 24 Stunden sein. Die FFP2-Maske ist immer obligatorisch. Ausreichend hingegeben sind medizinische Masken für Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 16. Lebensjahr. Keine Masken müssen Kinder bis zum 6. Geburtstag tragen.
Einzelhandel
Ab dem 8. Dezember galt auch im Einzelhandel die 2G-Regel. Lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs waren von dieser Regelung ausgenommen. Das bedeutete, auch nicht Geimpften war somit nur ein Besuch von Lebensmittel-, Getränke-, Buch- und Blumenläden, Drogerien, Apotheken, Optikern, Zeitungs- und Zigarettengeschäften, Filialen des Onlinehandels, Buchhandlungen, Tierfutter-, Bau- und Gartenmärkten und Schuhgeschäften erlaubt. Diese Regelung wurde aber gerichtlich wieder gekippt, sodass ab dem 19.01. wieder einheitliche Regeln für den gesamten Einzelhandel gelten.
Im Einzelhandel gilt zudem bundesweit eine Begrenzung auf einen Kunden je 10 Quadratmeter Ladenfläche. Auch hier besteht die Maskenpflicht, genau wie bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel.
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sind seit dem 28. Dezember 2021 von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt. Von dieser Regelung ausgenommen sind aber Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Falls eine ungeimpfte Person an dem Treffen teilnimmt, gilt wiederum die Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte. Das bedeutet, sofort beschränkt sich das Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes.
Gottesdienste
Sofern an einem Gottesdienst nur Geimpfte, Genesene oder Getestete teilnehmen, muss keine Personenobergrenze eingehalten werden. Ansonsten richtet sich die zulässige Höchstteilnehmerzahl nach der Zahl der vorhandenen Plätze und es muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.